Zulassungskriterien nach HebG:
- Sie haben eine mindestens 12-jährige allgemeine Schulausbildung oder einen abgeschlossenen Pflegeberuf (Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Pflegefachfrau/Pflegefachmann)
- Sie legen ein aktuelles Gesundheitszeugnis und ein erweitertes Führungszeugnis vor.
Die abgeschlossene Berufsausbildung in der Pflege ermöglicht über zwei Wege den Zugang zur Hochschule:
- Die Pflegeausbildung wurde vor 2011 abgeschlossen oder mit einem schlechteren Schnitt als 2,5. In diesem Falle müssen sich die Studieninteressierten zu einer Hochschulzugangsprüfung (Prüfung für Beruflich Qualifizierte) anmelden, die sie bestehen müssen.
- Die Pflegeausbildung wurde 2011 oder später abgeschlossen und im Abschlusszeugnis der Berufsausbildung liegt eine Gesamt- oder Abschlussnote von 2,5 oder besser vor. In diesem Falle müssen die Studieninteressierten eine Studienvereinbarung mit der Hochschule abschließen und erreichen darüber die Fachhochschulreife.
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben, müssen Sie zusätzlich Sprachkenntnisse in Deutsch (DSH II oder Äquivalent) nachweisen.
Link zur Hochschule Fulda:
https://www.hs-fulda.de/pflege-und-gesundheit/studium/bachelorstudiengaenge/hebammenkunde-bsc/
Wichtiger Hinweis: Es ist unbedingt erforderlich, dass Sie sich parallel zu Ihrer Bewerbung bei uns zusätzlich bei der Hochschule Fulda bewerben. Infos finden Sie hier: https://www.hs-fulda.de/orientieren/meine-bewerbung/immatrikulieren/